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Letzte Änderung:
May 01. 2010 08:17:17

INFO-Brief 2009-3


Mehr Hilfeleistungen für demenziel Erkrankte


Pflegeergänzungsgesetz


Durch die Pflegereform hat sich in diesem Bereich der Pflegeverscherung etwas geändert. Der Paragraph 45 b stellt ein Pflegeergänzungsgesetz dar, welches zusätzliche Beträge im Monat zur Verfügung stellt, die für Betreuungsleistungen verwendet werden können. Hierbei geht es um Entlastungsmaßnahmen der Pflegeperson, damit diese etwas an Freizeit gewinnt, um Kraft für die weitere Pflege zu tanken. Je nach Schwere der Demenz, stehen zwischen 100,00 bis 200,00 €uro pro Monat zur Verfügung.
Sinnvolle  Beschäftigungen wie Vorlesungen, bastelarbeiten, Spielnachmittage oder Spaziergänge können durch diese zusätzlich zur Verfügung gestellten Beträge bezahlt werden. Die Abrechnung erfolgt per Rechnungsstellung an den Versicherten bzw. Angehörigen oder wenn eine Abtretungserklärung unterzeichnet wurde, direkt mit der Pflegekasse.
Diese Leistungen können in Form einer Gruppenarbeit oder auch als Einzelperson durchgeführt werden. Sollten Sie Interesse oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns.


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