Letzte Änderung: May 01. 2010 08:17:17 |
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INFO-Brief 2009-3 Mehr Hilfeleistungen für demenziel Erkrankte
Pflegeergänzungsgesetz
Durch die Pflegereform hat sich in diesem Bereich der Pflegeverscherung
etwas geändert. Der Paragraph 45 b stellt ein Pflegeergänzungsgesetz
dar, welches zusätzliche Beträge im Monat zur Verfügung stellt, die für
Betreuungsleistungen verwendet werden können. Hierbei geht es um
Entlastungsmaßnahmen der Pflegeperson, damit diese etwas an Freizeit
gewinnt, um Kraft für die weitere Pflege zu tanken. Je nach Schwere der
Demenz, stehen zwischen 100,00 bis 200,00 €uro pro Monat zur Verfügung.
Sinnvolle Beschäftigungen wie Vorlesungen, bastelarbeiten,
Spielnachmittage oder Spaziergänge können durch diese zusätzlich zur
Verfügung gestellten Beträge bezahlt werden. Die Abrechnung erfolgt per
Rechnungsstellung an den Versicherten bzw. Angehörigen oder wenn eine
Abtretungserklärung unterzeichnet wurde, direkt mit der Pflegekasse.
Diese Leistungen können in Form einer Gruppenarbeit oder auch als
Einzelperson durchgeführt werden. Sollten Sie Interesse oder Fragen
haben, wenden Sie sich bitte an uns.
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